Laut einer Verordnung der EU sollen die durchschnittlichen CO2-Emissionen je Pkw einer Neuwagenflotte von 159 g/km im Jahr 2007 auf 95 g/km im Jahr 2020 gesenkt werden. Nach einer Studie von McKinsey und Freshfields bedeutet das eine Herstellkostenerhöhung pro Fahrzeug von ca. 1900 € ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Wie Berechnungen zeigen, liegt der äquivalente Wert für die Vermeidungskosten in der Automobilindustrie mit ca. 130 €/t CO2 bis 150 €/t CO2 rund drei bis fünfmal so hoch wie Zertifikate über Emissionsrechte andrer Industrien. Daraus wird abgeleitet, dass es volkswirtschaftlich sinnvoller wäre, die Automobilindustrie in den Emissionshandel mit einzubeziehen.
Eine Teilnahme am Emissionshandel ist technisch und rechtlich möglich. Schon im Jahr 2007 hat der Sachverständigenrat die Teilnahme des Autosektors für sinnvoll erklärt. Demnächst werden zum Beispiel auch die Petrochemie und die Aluminiumindustrie aufgenommen. Für die Aufnahme der Automobilindustrie besteht ökonomisch aller Anlass. Es gibt keine Hürden aus rechtlicher Sicht und es bietet sich mit der geplanten Erweiterung anderer Industrien eine gute Gelegenheit, auf den Zug mit auf zuspringen.
Und ein wichtiger Aspekt: Jeder Kraftfahrzeughersteller könnte seinen Umgang mit der CO2-Vermeidung zur weiteren Differenzierung gegenüber den Wettbewerbern nutzen und so seine Marktposition stärken.